Wir suchen Fachkräfte, die mit jungen Menschen arbeiten, die etwas zu sagen haben!
Die Servicestelle setzt im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration einen Jugendanhörungsprozess zur Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Baden-Württemberg (LKJHG)um.
Junge Menschen sind direkt durch die Novellierung betroffen in ihren Familien, Sportvereinen, bei Freizeitaktivitäten oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Genau deswegen ist es wesentlich ihre Lebensweltexpertise und Meinung anzuhören.
Von diesen Bereichen sind junge Menschen durch das Gesetz direkt betroffen:
- Jugendhilfe bedeutet Kindertageseinrichtungen, Betreuung, Jugendheime, Unterstützung für Familien bei Erziehungsfragen und Schutz vor Problemen.
- Jugendarbeit meint alles was junge Menschen in ihrer Freizeit unternehmen, beispielsweise in Jugendhäusern, Vereinen oder bei Festivals.
- Jugendsozialarbeit unterstützt benachteiligte Kinder und Jugendliche in der Schule, in ihrem Wohnort oder in Einrichtungen der Jugendhilfe.
Was wird verändert?
Das LKJHG meint das Kinder – und Jugendhilfegesetz in Baden-Württemberg. Worum geht es in der Novellierung des LKJHG, und wozu sollen junge Menschen angehört werden? Durch gesetzliche Veränderungen auf Bundesebene muss nun das geltende LKJHG reformiert werden.
Die Änderungen umfassen im Wesentlichen fünf Aspekte:
- BETEILIGUNG Die Stärkung von Beteiligung von jungen Menschen, deren Eltern und Familien, vor allem im Rahmen von Selbstvertretung. Es geht dabei um die Frage, wie Jugendliche darin unterstützt werden können, ihre Rechte wahrzunehmen. Außerdem wurde hierfür ein Beratungsanspruch geschaffen, auch ohne die Eltern.
- UNTERSTÜTZUNG Mehr Prävention vor Ort in außerschulischen Bereichen, außerdem schnellere und leichtere Hilfe für Familien mit Herausforderungen vor Ort.
- STÄRKUNG Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen.
- HILFEN aus einer Hand Schaffung einer Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen, egal ob mit oder ohne Behinderung. Dadurch wird Inklusion gestärkt. Lange wurden die Behindertenhilfe und die Jugendhilfe separat gesehen, nun werden die Bedarfe vereint.
- SCHUTZ Besserer Kinder- und Jugendschutz, beispielsweise durch Schutzkonzepte.
Junge Menschen sind gefragt!
Das Sozialministerium möchte dazu die Stimmen und Meinungen junger Menschen hören, die vom Gesetzesinhalt betroffen sind. Die Ergebnisse werden anonymisiert gesammelt und gebündelt dem Ministerium übergeben. Gemeinsam mit den Ergebnissen aus der Beteiligung von unter anderen der Verbände der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und der kommunalen Spitzenverbände fließen sie in das Gesetzesverfahren zur Überarbeitung des Landeskinder- und Jugendhilfegesetzes mit ein.
Was brauchen junge Menschen, um in diesen Bereichen mehr Beteiligung zu erfahren? Was brauchen sie um sich mehr in die Gesellschaft einzubringen? Oder was brauchen junge Menschen, damit Inklusion gut umgesetzt werden kann? Diese und noch viele weitere Fragen wirft die Veränderung des LKJHGs auf.
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung bietet Workshopmaterial an, welches Fachkräfte dazu befähigt ihre Jugendgruppen, -gremien oder -einrichtungen selbstständig anzuhören. Der Workshop ist konzipiert für eine Dauer von zwei Stunden, kann aber für die jeweilige Zielgruppe angepasst und verändert werden.
Um beim Jugendanhörungsprozess zum LKJHG und anderen Themen up-to-date zu bleiben, folgt dem Instagramaccount der Servicestelle.
Wenn ihr Fragen habt, Unterstützung braucht oder das Workshopmaterial anfordern möchtet, meldet euch gerne bei Isabell Goll.
Wir sind gespannt, was Kinder und Jugendlichen zusagen haben!
Fachreferentin
Tel.: 0711 164 47 71
Mail: goll@kinder-jugendbeteiligung-bw.de