Servicestelle Kinder-Jugendbeteiligung Baden-Württemberg
(Stickermotiv)

Wählen gehen

Du bestimmst, wie’s in deiner Gegend läuft!

Bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, am 9. Juni 2024.

Nur wenn du wählen gehst, kannst du mitentscheiden wer dich im Gemeinderat vertritt – und auch, wer dich nicht vertritt. Gemeinderät*innen entscheiden, wie in Zukunft dein Lebensmittelpunkt, also dein Wohnort, gestaltet werden soll. Von Wohnungsbau und Stadtgestaltung, über ÖPNV, Beleuchtung und Schul- und Fahrradwege bis hin zu der Frage, welche Geschäfte es in deinem Ort gibt und welche Freizeitmöglichkeiten. Kurz gesagt: im Gemeinderat entscheidet sich ganz schön viel für dich.

Umso wichtiger ist es, dass im Gemeinderat Menschen sitzen, die auch deine Ansichten und Meinungen vertreten. „Protestwahlen“ oder gar nicht wählen gehen nützt im schlimmsten Fall nur denen, die nicht das Beste für dich im Blick haben.

Durch deine Stimmabgabe kannst du Politik aktiv beeinflussen. Wählen gehen ist dein Recht und dein Privileg als Bürger*in. Nutze es!

Zu viel Text? Hier gibt’s ein Erklärvideo von 2019:
Datenschutzhinweis: mit Klick auf „Play“ werden Daten an YouTube übertragen.

Das wichtigste zuerst: Wie stimme ich ab?

Du hast so viele Stimmen, die es Sitze im Gemeinderat gibt. Nach unseren Beispielen weiter vorne wären das also in Stuttgart 60, in Holzmaden 10 Stimmen.

Folgende Möglichkeiten hast du:

  • Du kannst bis zu drei Stimmen pro Person vergeben.
  • Du kannst eine ganze Liste ankreuzen, und vergibst damit jeweils eine Stimme an die Personen, die auf dieser Liste stehen. Wenn die Liste weniger Personen enthält, als Sitze zu vergeben sind, kann es sein, dass du danach noch Stimmen übrighast.
  • Wenn du eine Stimme vergibst, kannst du einfach ein Kreuz machen, oder eine 1 in das Feld schreiben. Vergibst du zwei oder drei Stimmen auf eine Person, schreibst du eine 2 oder 3 in das Feld.
  • Wenn du eine Favoriten-Liste hast, aber auch einzelnen Personen von anderen Listen Stimmen geben willst, kannst du sie von Hand unten einfügen. Vergiss nicht, ihnen dann 1, 2 oder 3 deiner Stimmen zu geben!

Zu kompliziert? Schau’ ins Videotutorial!

Im Video erklärt der SWR anhand der Wahlen 2019, wie man richtig wählt.

Wann bekomme ich Infos zur Wahl?

Wenn du wahlberechtigt bist, bekommst du spätestens drei Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde per Post zugeschickt. Darin stehen Ort (meist ein öffentlich zugänglicher Ort in Nähe deines Wohnorts), Zeitraum der Wahl und was du mitbringen musst.

Wahlberechtigt bist du, wenn du Bürger*in einer Gemeinde bist: das sind alle Deutsche oder EU-Ausländer, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wenn du drei Wochen vor dem Wahltag (also am 20. Mai) noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hast, melde dich unbedingt bei der Gemeindeverwaltung bzw. im Rathaus!

Die Wahlbenachrichtigung wird an die Adresse versandt, unter der du bei der Gemeinde gemeldet bist. Wenn du dich dort nicht aufhältst, kannst du auch eine Briefwahl beantragen.

Wenn du erst vor kurzem eingebürgert wurdest oder sehr knapp vor dem Wahltag erst 16 wirst, kannst du vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung vor der Wahl im sogenannten Wählerverzeichnis nachschauen, ob du eingetragen wurdest und ob deine Daten stimmen. Informiere dich dazu am besten vorab bei deiner Gemeindeverwaltung!

Was, wenn ich nicht vor Ort bin?

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du am Wahltag Zeit hast, wähle doch per Briefwahl!

Du musst nicht begründen, warum du das tust, aber du musst dazu bei deiner Gemeinde einen sogenannten Wahlschein beantragen. Meist gibt es in der Wahlbenachrichtigung (bekommst du spätestens drei Wochen vor der Wahl) eine Internetadresse, über die du das einfach online erledigen kannst, oder du schickst das entsprechende Formular ans Rathaus.

Kümmere dich am besten schon zeitig darum, vor allem wenn du dich zum Beispiel gerade im Ausland oder in einer anderen Stadt aufhältst.

Die Gemeinde versendet den Wahlschein mitsamt den Briefwahlunterlagen an deine Wohnanschrift (also wo du gemeldet bist) oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel eine Urlaubsanschrift). Mit deinem Wahlschein kannst du alternativ auch in einem beliebigen anderen Wahllokal deines Wahlkreises wählen gehen.

Die Unterlagen kannst du auch persönlich bei der Gemeinde abholen. In diesem Fall kannst du auch deine Briefwahl direkt an Ort und Stelle machen.

Wenn du per Briefwahl abstimmst, müssen der Wahlbrief mit Wahlschein und deinen Stimmzetteln am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (spätestens 18:00 Uhr) bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle sein.

Ein Wahlschein kann übrigens bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden, in ganz dringenden Ausnahmen (Unfall, Krankheit) sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr – zum Beispiel durch eine von dir schriftlich bevollmächtigte Person.

Wer steht denn zur Wahl?

Für den Gemeinderat können prinzipiell alle Bürger*innen einer Gemeinde kandidieren. Kandidat*innen müssen am Wahltag:

  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen,
  • mindestens 16 Jahre alt sein,
  • seit mindestens drei Monaten in der betreffenden Gemeinde wohnen oder, wenn sie vorher aus der Gemeinde weggezogen waren, innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückgezogen sein, und
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen worden sein (weil sie z. B. straffällig geworden sind).

Der Gemeinderat soll die Bürgerschaft einer Gemeinde abbilden. Das heißt, junge Menschen und Handwerker*innen sind genauso qualifiziert, wie Senior*innen oder studierte Menschen. Alle Gemeinderät*innen sind verpflichtet, im besten Interesse der Gemeinde zu entscheiden und können sich dazu die Informationen beschaffen, die sie für eine gute Entscheidung brauchen.

Wenn Personen kandidieren möchten, finden sie sich entweder zu eigenen Wahlvorschlägen, auf den sogenannten Listen zusammen, oder sie kandidieren für eine bereits bestehende Liste. In einigen Gemeinden in Baden-Württemberg haben sich auch junge Menschen zusammengetan und eine „junge Liste“ gegründet.

Wenn du nicht weißt, wen du wählen sollst: schau, wer von den Kandidierenden

  • deine Interessen vertritt: sich also für Dinge stark macht, die dich betreffen und für dich wichtig und gut sind.
  • dich mit Argumenten überzeugt.

Die Personen, die dich überzeugen, stehen nicht gemeinsam auf einer Liste? Kein Problem! Du kannst sie trotzdem wählen, schau dafür weiter oben unter „Wie stimme ich ab?“ nach.

Wie sehen diese Listen/Wahlvorschläge aus?

Eine Liste bzw. ein Wahlvorschlag enthält meist so viele Namen, wie es Sitze im Gemeinderat gibt – es dürfen weniger sein, aber nicht mehr. Die Ausnahme sind kleine Gemeinden mit unter 5.000 Einwohner*innen, hier können höchstens doppelt so viele Bewerber*innen auf einem Wahlvorschlag stehen, wie es Sitze im Gemeinderat gibt.

Die Anzahl der Sitze richtet sich nach der Größe der Gemeinde: sie beträgt mindestens acht und höchstens 60. Zum Beispiel: In Stuttgart sind 60 Sitze zu vergeben. Entsprechend enthalten die einzelnen Wahlvorschläge hier bis zu 60 Personen. Die Gemeinde Holzmaden hat 10 Sitze, entsprechend können hier bis zu 10 Bewerber*innen pro Liste aufgestellt werden.

Je nach Gemeinde kann es nur eine Liste geben, oder viele verschiedene. Auch müssen Listen nicht von Parteien sein – das sind dann sogenannte unabhängige Listen. In manchen Gemeinden sind auch Personen auf Wahlverschlägen von Parteien, die selbst nicht Mitglied der Partei sind.

Wie ein Stimmzettel mit so eine Liste aussieht, kannst du dir bei den folgenden Mustern anschauen:

Du wohnst in einer Gemeinde mit unechter Teilortswahl? Aus Ettlingen gibt es dazu ein tolles Erklärvideo von 2019: https://youtu.be/_hECd_LtIqU oder du schaust bei der Landeszentrale für Politische Bildung rein.

Wie entscheidet sich, wer in den Gemeinderat einzieht?

Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg ist relativ kompliziert, dafür haben Wähler*innen aber auch mehr Einfluss darauf, wer am Ende in den Gemeinderat einzieht. Wenn du ganz allgemein verstehen willst, nach welchen Prinzipien die Sitze vergeben werden, kannst du hier weiterlesen.

Legen wir los:

Zunächst wird ausgezählt wie viele Sitze jeder Wahlvorschlag – also jede Liste – insgesamt bekommt. Dazu wird das Höchstzahlenverfahren (→ Wiki) angewandt. Die Wahlvorschläge erhalten jeweils so viele Sitze, wie ihnen im Verhältnis zu den anderen Wahlvorschlägen zustehen.

Steht nun fest, wie viele Sitze jede Liste bekommt, wird festgelegt, welche der Bewerber*innen – also Kandidierenden – Sitze erhalten. Hierfür ist die jeweils erreichte Stimmenzahl entscheidend. Sollten mehrere Kandidierende eines Wahlvorschlags dieselbe Stimmenzahl erhalten haben, entscheidet, wer auf der Liste weiter oben steht. Die Reihenfolge der Kandidierenden legen die Parteien oder, bei unabhängigen Listen, die Wählervereinigungen selbst fest.

Das heißt, die Position auf der Liste ist mitentscheidend. Aber auch, wenn eine Person weit unten auf einer Liste steht, dafür aber sehr viele Stimmen (bis zu drei Stimmen pro Wähler*in) bekommen hat, hat sie gute Aussichten auf einen Sitz.

Wenn es dich ganz arg interessiert, findest du bei der LpB mehr Infos zum Auszählungsverfahren.