Wer wir sind

Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg setzt sich für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg ein.

Wir verstehen Beteiligung als aktive Mitgestaltung der Gesellschaft durch politische Partizipation und freiwilliges Engagement junger Menschen.

Damit dies gut gelingt:

  • Informieren und beraten wir zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,
  • leisten wir Kommunikations- und Netzwerkarbeit, zum Beispiel im Rahmen von Fachtagen und Onlineangeboten,
  • qualifizieren wir Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit von freien und öffentlichen Trägern durch Fort- und Weiterbildungen,
  • würdigen wir junges Engagement in Baden-Württemberg
  • und machen dieses Engagement sichtbar.

Was uns wichtig ist

Die Trägerschaft der Servicestelle teilen sich drei Landesverbände der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit:

  • Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Baden-Württemberg
  • Landesjugendring Baden-Württemberg
  • Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg

Diese Form der Trägerschaft bildet die hohe Vielfalt an Kooperationspartnern für Prozesse der Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort ab. Partizipation, Kooperation auf Augenhöhe und eine gute Vernetzung sind uns ein zentrales Anliegen im Feld. Wir kooperieren mit Akteuren auf Bundes-, Landes-, Landkreis- und Kommunalebene.

Was wir wollen

Junge Menschen haben ein vielfach verankertes Recht auf Beteiligung. Für die nachhaltige Umsetzung und strukturelle Verankerung dieses Rechts setzen wir uns flächendeckend ein.

Das setzt eine breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz für die Perspektiven, Interessen und Bedürfnisse junger Menschen voraus, für die wir kämpfen.

Ein besonderes Anliegen ist, dass sich ALLE Kinder- und Jugendlichen an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen können – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Bildungsstatus!

Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.