FAQ Förderung zur Anerkennung und Würdigung von jungem Engagement
Brauche ich Hilfe beim Antrag?
Bei Fragen wende dich gerne an: foerderung@skjb-bw.de oder besuche die monatliche Sprechstunde jeden ersten Dienstag im Monat von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
Wie viel Förderung gibt es?
- Bis zu 450 € pro Projekt
- In der Regel bis zu 90 % der Gesamtkosten
Was wird gefördert?
Die Anerkennung und Würdigung von langfristigem Engagement.
Zum Beispiel durch:
- Materielle Würdigung, wie zum Beispiel Eintrittskarten für einen gemeinsamen Ausflug, individuell gestaltete T-Shirts, bedruckte Tassen mit Logo, Materialien, die im Rahmen des Engagements verwendet werden können, etc.
- Ideelle Würdigung, wie zum Beispiel eine Aktivität oder ein Ausflug mit Verpflegung, Miete von Spielgeräten, Fahrtkosten, Kosten für Bildungsmaßnahmen, etc.
Was wird nicht gefördert?
- Finanzielle Würdigung, Geldgeschenke, Gutscheine, Honorare, etc.
- Die Würdigung einzelner Personen
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nach Projektende und nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Individuelle Regelungen sind nach Rücksprache auf Anfrage möglich.
Darf ich andere Fördermittel nutzen?
Ja, solange es keine Überfinanzierung gibt.
Überfinanzierung = ?
Darf mein Projekt schon gestartet sein?
Nein. Die Würdigungsmaßnahme darf erst nach der Bewilligung beginnen.
Was muss ich nach Projektende einreichen?
- Kurzer Bericht
- Belege
- Aussagekräftige Bilder aus dem Projekt
- Alles innerhalb von 30 Tagen nach Projektende.
Was, wenn sich etwas ändert?
Änderungen (z. B. Budget, Zeitplan, Zielgruppe) müssen vorher mit der Programmreferentin abgestimmt werden, sind aber generell möglich.
Larissa Räuchle
Tel.: 0711 164 47 72
Mail: foerderung@skjb-bw.de