FAQ Kleinprojekte
Brauche ich Hilfe beim Antrag?
Bei Fragen wende dich gerne an: foerderung@skjb-bw.de oder besuche die monatliche Sprechstunde jeden ersten Dienstag im Monat von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
Wie viel Förderung gibt es?
- Bis zu 4.500 € pro Projekt
- In der Regel bis zu 90 % der Gesamtkosten
- Jugendinitiativen können in begründeten Fällen 100 % Förderung erhalten
Was wird gefördert?
Kurzfristige Beteiligungsprojekte, zum Beispiel durch:
- Honorare (z. B. Referent*innen, Moderation)
- Sachkosten (Material, Räume, Verpflegung, Fahrtkosten, Öffentlichkeitsarbeit)
- Anerkennung von Engagement (bis max. 10 %)
Was wird nicht gefördert?
- Personalkosten für festangestellte Mitarbeitende
- Größere Anschaffungen (über 800 € netto)
- Kosten ohne direkten Projektbezug
Wann bekomme ich das Geld?
Nach der Bewilligung können Mittel flexibel abgerufen werden.
Bis zu 80 % werden vor Abschluss ausgezahlt.
Darf ich andere Fördermittel nutzen?
Ja, solange es keine Überfinanzierung gibt.
Überfinanzierung = ??
Darf mein Projekt schon gestartet sein?
Nein. Das Projekt darf erst nach der Bewilligung beginnen.
Was muss ich nach Projektende einreichen?
- Kurzer Sachbericht
- Vereinfachter Verwendungsnachweis
- Aussagekräftige Bilder aus dem Projekt sowie eine kurze Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit
- Alles innerhalb von 30 Tagen nach Projektende.
Was, wenn sich etwas ändert?
Änderungen (z. B. Budget, Zeitplan, Zielgruppe) müssen vorher mit der Programmregiestelle abgestimmt werden.
Darf ein Beteiligungsprozess auch scheitern?
Ja. Auch das ist okay – wichtig ist eine ehrliche Reflexion im Sachbericht.
Muss ich an einer Qualifizierung teilnehmen?
Ja. Während der Projektlaufzeit sind 3 Zeitstunden Qualifizierung verpflichtend.
Wer kann daran teilnehmen?
Projektverantwortliche und Projektmitarbeitende.
Wer bezahlt die Qualifizierung?
???
Wie läuft die Projektabwicklung?
Über eine Moodle-Plattform des Landesjugendrings Baden-Württemberg.
Zugang und weitere Infos erhältst du nach der Bewilligung.
Tel.: 0711 164 47 72
Mail: foerderung@skjb-bw.de