Beratungsförderung

Ihr möchtet eine professionelle Beratung erhalten, wie junge Menschen aktiv(er) beteiligt werden können? Dann seid ihr hier genau richtig!

Im Rahmen der Projektförderung „Beratung“ fördert die SKJB BW Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit und Jugendinitiativen dabei, die Beteiligung von jungen Menschen zu verbessern und weiterzuentwickeln. Wir unterstützen die Träger dabei, geeignete Beratungsangebote zu finden, die ihre Strukturen nachhaltig stärken. Ob für die Einführung neuer Beteiligungsformate oder die Weiterentwicklung bestehender Projekte – die Förderung zielt darauf ab, junge Menschen in ihrer Vielfalt zu erreichen und ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten zu verbessern.

Servicestelle Kinder-Jugendbeteiligung Baden-Württemberg

Hinweis

In der aktuellen Förderperiode sind für das laufende Jahr bereits alle Fördermittel gebunden. Daher ist eine Antragstellung im Jahr 2025 leider nicht mehr möglich.

Voraussichtlich wird ab Anfang 2026 eine Antragstellung wieder möglich sein. Alle aktuellen Informationen dazu findet ihr rechtzeitig hier auf der Website sowie in unserem Newsletter.

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Wir danken euch für euer großes Interesse und freuen uns darauf, auch zukünftig eure Beteiligungsprojekte zu begleiten und zu fördern.

Die Projektförderung „Beratung“ finanziert die Beratung zur Erstellung oder Weiterentwicklung von konkreten Konzepten für die Beteiligung von jungen Menschen. Gefördert werden Beratungsprozessen, die:

  • Beteiligungsformate für junge Menschen entwickeln oder erweitern
  • Politische Beteiligung und Engagementförderung stärken
  • Digitale oder alternative Beteiligungsformen fördern
  • Den Aufbau oder die Weiterentwicklung von Beteiligungsstrukturen unterstützen
  • Es muss ersichtlich werden, dass im geförderten Beratungsprozess die Interessen von jungen Menschen bedacht und einbezogen werden

Die Beratung ist förderfähig, wenn:

  • für die Antragsstellung ein Angebot bei einer*m Berater*in eingeholt wurde
  • es muss deutlich werden, dass die Strukturen (der eigenen Organisation) betrachtet und langfristig weiterentwickelt werden, um die Beteiligungsmöglichkeiten und -qualität zu erhöhen.
  • es wird deutlich, dass junge Menschen als Zielgruppe in ihrer Vielfalt anerkannt werden. An geeigneter Stelle ist die Beteiligung junger Menschen im Prozess vorzusehen.
  • die Beratung wird von einem*r externen Berater*in durchgeführt. D.h. von einer Person, die sonst nicht für den*die Antragssteller*in arbeitet

 

Downloadbereich Beratungsförderung

Projektabwicklung

Dein Projekt wurde genehmigt? Mit diesem Link gelangt ihr zur Projektplattform, auf der die Projekte digital abgewickelt werden. Die Zugangsdaten erhaltet ihr nach der Vertragsunterzeichnung per E-Mail von der Programmregiestelle.

Noch Fragen?

Larissa Räuchle

Tel.: 0711 164 47 72
Mail: foerderung@skjb-bw.de

Servicestelle Kinder-Jugendbeteiligung Baden-Württemberg