Beratungsförderung
Ihr möchtet eine professionelle Beratung erhalten, wie junge Menschen aktiv(er) beteiligt werden können? Dann seid ihr hier genau richtig!
Im Rahmen der Projektförderung „Beratung“ fördert die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung (SKJB) Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit und Jugendinitiativen dabei, die Beteiligung von jungen Menschen zu verbessern und weiterzuentwickeln. Wir unterstützen die Träger dabei, geeignete Beratungsangebote zu finden, die ihre Strukturen nachhaltig stärken. Ob für die Einführung neuer Beteiligungsformate oder die Weiterentwicklung bestehender Projekte – die Förderung zielt darauf ab, junge Menschen in ihrer Vielfalt zu erreichen und ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten zu verbessern.
Die Projektförderung „Beratung“ finanziert die Beratung zur Erstellung oder Weiterentwicklung von konkreten Konzepten für die Beteiligung von jungen Menschen. Gefördert werden Beratungsprozessen, die:
· Beteiligungsformate für junge Menschen entwickeln oder erweitern
· Politische Beteiligung und Engagementförderung stärken
· Digitale oder alternative Beteiligungsformen fördern
· Den Aufbau oder die Weiterentwicklung von Beteiligungsstrukturen unterstützen
· Es muss ersichtlich werden, dass im geförderten Beratungsprozess die Interessen von jungen Menschen bedacht und einbezogen werden
Die Beratung muss von eine*m externen Berater*in durchgeführt werden. Mit einem Eigenanteil von 20% haben die antragsberechtigten Träger die Chance auf eine maximale Fördersumme von 4.000 €, mit denen das Honorar, die Fahrt- und Übernachtungskosten der*des externen Beraters*in, sowie Sachkosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Beratung stehen, finanziert werden können.
Die Beratung ist förderfähig, wenn:
- für die Antragsstellung ein Angebot bei einer*m Berater*in eingeholt wurde
- es muss deutlich werden, dass die Strukturen (der eigenen Organisation) betrachtet und langfristig weiterentwickelt werden, um die Beteiligungsmöglichkeiten und -qualität zu erhöhen.
- Es wird deutlich, dass junge Menschen als Zielgruppe in ihrer Vielfalt anerkannt werden. An geeigneter Stelle ist die Beteiligung junger Menschen im Prozess vorzusehen.
- Die Beratung wird von einem*r externen Berater*in durchgeführt. D.h. von einer Person, die sonst nicht für den*die Antragssteller*in arbeitet
Alle Antragsfristen auf einen Blick:
Antragsfrist Frühest möglicher Beratungsbeginn
28.02.2025 01.04.2025
30.04.2025 01.06.2025
30.06.2025 01.08.2025
Alle weiteren Informationen rund um formale und konzeptionelle Fördervoraussetzungen, förderfähige Kosten, Fristen, Anforderungen an geförderte Projekte sowie den Ablauf der Antragstellung sind der Ausschreibung Projektförderung „Beratung“ zu entnehmen.
Downloadbereich Beratungsförderung
Ausschreibung Beratung
Antrag Beratung
Projektabwicklung
Dein Projekt wurde genehmigt? Mit diesem Link gelangt ihr zur Projektplattform, auf der die Projekte digital abgewickelt werden. Die Zugangsdaten erhaltet ihr nach der Vertragsunterzeichnung per E-Mail von der Programmregiestelle.
Noch Fragen?
Tel.: 0711 164 47 72
Mail: foerderung@kinder-jugendbeteiligung-bw.de