Die Entstehung der SKJB
Am 12. März 2013 hat die damalige Landesregierung gemeinsam mit Vertretern der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit die Vereinbarung „Zukunftsplan Jugend“ unterzeichnet. Über den „Zukunftsplan Jugend“ sollten alle Kräfte im Land gebündelt und stärker zusammengeführt werden, um in gemeinsamer Verantwortung eine zukunftsorientierte Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu gestalten.
Alleinstellungsmerkmal des „Zukunftsplans Jugend“ war von Beginn an ein Zusammenwirken von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie ein hohes Maß an beteiligungsorientierten Strukturen. Dies wird am Beispiel der Lenkungsgruppe deutlich, in der die Partner der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit, die kommunalen Landesverbände und die betroffenen Ministerien vertreten sind.
Außerdem wurden fünf thematisch fokussierte Arbeitsgruppen eingerichtet. Gemeinsam formulierten diese Gremien in der ersten Phase des „Zukunftsplans Jugend“ 16 Leitlinien für eine zukunftsorientierte Kinder- und Jugendarbeit, die allen Beteiligten als Grundlage für ihre Arbeit dienten.
Das Ministerium für Soziales und Integration hat seit Dezember 2016 gemeinsam mit allen Partnerverbänden den „Zukunftsplan Jugend“ zu einem „Masterplan Jugend“ weiterentwickelt und durch neue Schwerpunktsetzungen der aktuellen Bedarfslage angepasst. Eines der wesentlichen Ziele der Weiterentwicklung des Prozesses besteht in einem stärkeren Praxisbezug. Die Vorhaben sollen unmittelbar bei den Jugendlichen ankommen, denn sie stehen im Fokus. Der „Masterplan Jugend“ versteht sich noch stärker als dialogorientiertes Forum zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Land.
Aus dem breiten Themenspektrum hat die Lenkungsgruppe Anfang November 2017 neue inhaltliche Schwerpunkte definiert und zielorientiert weiterentwickelt:
- Migration und Flucht
- Demokratie- und Medienbildung
- Partizipation im weit verstandenen Sinne
- Überarbeitung der Fördergrundlagen
- Ermöglichung und Sichtbarmachung von Vielfalt, Kooperationsausbau, insbesondere im Bereich (Ganztags-)Schule und außerschulische Jugendbildung
Diese Schwerpunkte gewährleisten einerseits die nötige praxisorientierte Arbeits- und Gestaltungsstruktur, andererseits aber auch die notwendige Flexibilität, um auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können.
(Text übernommen aus dem Masterplan Jugend des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg)
Status Quo der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in BW
Als Grundlage für weitere Empfehlungen zur Förderung von Partizipation veranlasste die Arbeitsgruppe „Partizipation“ gemeinsam mit dem Sozialministerium eine Untersuchung, die den Bestand der Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg erfasst:
Scherr, Albert/Sachs, Lena (2015): Partizipation: Beteiligung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg. Überblick über Angebotsformen, Akteure, Projekte und Themen. Zentrale Ergebnisse der Bestandsaufnahme im Rahmen des „Zukunftsplan Jugend“. (siehe PDF).
Grundlage für die Untersuchung was ein breites Partizipationsverständnis. Partizipation = Politische Beteiligung und Verantwortungsübernahme. Darauf aufbauend wurden folgende Unterschiede in der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen festgestellt:
- Mädchen und Jungen partizipieren unterschiedlich
- Es bestehen Unterschiede in der Beteiligung von ländlichem Räumen und Ballungszentren
- Die Dauer der formalen Schulbildung wirkt sich auf die Beteiligung junger Menschen aus
- Das sozioökonomische Herkunftsmilieu spielt eine Rolle für das Partizipationsverhalten von Kindern und Jugendlichen
Eine zentrale Empfehlung der Untersuchung war die Schaffung einer landesweiten Servicestelle „Im Interesse einer landespolitischen Verankerung, überregionalen Vernetzung und kontinuierlichen Weiterentwicklung von Partizipationsstrukturen ist die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle zur Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg anzustreben.“ (Scherr 2015: 75).
Daraufhin wurde durch freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit das Konzept einer landesweiten Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung erarbeitet, welches zum 01.01.2018 durch das Sozialministerium mit einer Projektlaufzeit von vier Jahren bewilligt wurde.