Servicestelle Kinder-Jugendbeteiligung Baden-Württemberg

Ziel der Fachtagsreihe

„Die partizipative Erarbeitung einer Praxishandreichung zum § 41a GemO.“

Als der Paragraph 41a 2015 in die GemO aufgenommen wurde, taten sich viele Fragestellungen auf: „Was ist alles von Interesse für Kinder und Jugendliche? Was bedeutet „in angemessener Weise beteiligen“? Werden wir dem Paragraphen umfassend gerecht, wenn wir vor Ort einen Jugendgemeinderat einrichten? …“

Eine besondere Herausforderung ist über dem, dass jedes kommunale Setting einen eigenen Weg der Umsetzung des Paragraphen 41a GemO fnden muss, da noch keine landesweiten Leitlinien existieren und sich die Rahmenbedingungen vor Ort teilweise stark voneinander unterscheiden.

Nun ist seit 2015 viel passiert: Beteiligungsformate wurden entwickelt und ausprobiert. Sie wurden als gescheitert erklärt oder für gut befunden. Darüber nimmt der Erfahrungsaustausch auf verschiedenen Fachebenen zu, was ein Lernen an Modellen ermöglicht.

Nächstes Jahr, am 01. Dezember 2020, feiert der Paragraph seinen 5. Geburtstag.

Ein guter Anlass um zu fragen, was hat sich seither beim Thema Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg getan? Welche Umsetzungspraxen haben sich etabliert und bewährt? Wo liegen Stolpersteine? Diesen Anlass möchte die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg nutzen

Im Rahmen einer Fachtagsreihe mit drei Fachtagen und einer integierten Onlinebeteiligung sammelten wir praktisches Erfahrungswissen vieler Beteiliger*innen. Ziel des Prozesses ist die Erarbeitung eines Praxisleitfaden zu Kinder- und Jugendbeteiligung. Dafür haben wir ein Redaktionsteam gegründet.

Neues vom Redaktionsteam

Seit dem letzten Fachtag hat sich ein Redaktionsteam gebildet. Es besteht aus den drei Fachreferent*innen der Servicestelle und drei weiteren Expert*innen aus der Praxis. Erste Treffen haben stattgefunden und erste Eckpunkte für den Praxisleitfaden wurden aus den Ergebnissen der Fachtagsreihe festgelegt.

Zum Beispiel zwei inhaltliche Schwerpunkte:

  1. „Wie gelingt Beteiligung von sogenannten stillen Gruppen?“
  2. „Wie gelingt die Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung in der Verwaltung?“

Aber es sind auch noch viele Fragen offen, wie beispielsweise die Zielgruppe, das Format und welche Inhalte keinen Platz im Praxisleitfaden finden…

Und wie Sie es vielleicht aus der eigenen Praxis kennen, brauchen partizipative Proszesse Zeit.

ABER: wir arbeiten daran.  Hier wollen wir den Raum nutzen, Sie an unserem Arbeitsstand teilhaben zu lassen und das mit Hilfe der großartigen „Graphic Recordings“ von 123Comics und Ka-Schmitz.

Die Veröffetlichung des Praxisleitfadens ist für das Frühjahr 2021 geplant.

Servicestelle Kinder-Jugendbeteiligung Baden-Württemberg
Servicestelle Kinder-Jugendbeteiligung Baden-Württemberg

Ideen

Links sehen Sie, welche Ideen die Redaktionsgruppe jongliert:

Welches Format ist ansprechend und praktikabel?

Welche Inhalte sind essentiel und zentral, welche können vernachläsigt werden?

An wen richtet sich die Handreichung primär?

Schwerpunkt: Stille Gruppen

Unten sehen Sie die Ergebnisse des Workshops zur Beteiligung stiller Gruppen…

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Schwerpunkt: Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung in der Verwaltung

Unten sehen Sie die Ergebnisse des Workshops zur Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung in der Verwaltung…

Servicestelle Kinder-Jugendbeteiligung Baden-Württemberg

Thorsten Gabor

Fachreferent für Kinder- und Jugendbeteiligung

Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg
Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Baden-Württemberg
c/o Diakonisches Werk Württemberg, Abt. Kinder, Jugend und Familie
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