„Da geht noch mehr“
Wir fördern die professionelle Beratung für Jugendbeteiligungsvorhaben
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg bezuschusst die externe Beratung für Beteiligungsprozesse, zum Aufbau von beteiligenden Strukturen oder für die Weiterentwicklung bereits bestehender Kinder- und Jugendbeteiligung mit bis zu 4.000,-€.
Eine Antragstellung ist laufend möglich, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Da das Förderprogramm ausläuft, müssen die geförderten Projekte bis zum 15.12.2023 abgeschlossen sein.
Mögliche Beratungsanlässe können sein:
- rechtliche und inhaltliche Beratung von Jungendinitiativen;
- in einer kulturellen Einrichtung soll ein Kinder- und Jugendbeirat gegründet werden;
- für die Umsetzung des § 41a GemO will eine Gemeinde konkrete Beteiligungskonzepte und -formate finden;
- ein Jugendverband oder Jugendtreff möchte neue Mitbestimmungs-Möglichkeiten entwickeln;
- eine Jugendorganisation möchte an ihrer Beteiligungskultur arbeiten;
- eine Schulsozialarbeiterin möchte mit einer Gruppe junger Menschen einen Engagementbereich für Mitschüler*innen organisieren;
- Mobile Jugendarbeit plant im öffentlichen Raum mit jungen Menschen einen Beteiligungsprozess zur Gestaltung des Raumes.
Gegenstand der Förderung
- Beratungen zu umfangreichen Einzelprojekten der Kinderbeteiligung und/oder Jugendbeteiligung;
- Beratungen zum Auf- oder Ausbau bereits bestehender Kinder- und Jugendbeteiligung;
- Beratungen im Bereich politische Beteiligung und Engagementförderung;
- Beratungen zu alternativen Beteiligungsformen, z.B. bezogen auf innerverbandliche Beteiligung;
- Beratungen, die auf die Vielfalt der zu beteiligenden Jugendlichen abzielen.
- Die Beratung soll zu einer konkreten Formats- und/oder Struktur(weiter)-entwicklung führen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, melden Sie sich gerne bei Karoline Gollmer – die Kontaktdaten finden sich am Ende dieser Ausschreibung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die unmittelbaren Beratungskosten:
- Honorare von Berater*innen
- Fahrt- und Übernachtungskosten der Berater*innen
Nicht gefördert werden:
- Moderation von Veranstaltungen und Durchführung von Veranstaltungen
- Personalkosten der*s Antragstellenden
- Veranstaltungen
- Sachkosten
Höhe der Förderung
Gefördert werden höchstens 80% der Beratungskosten mit maximal 4.000,- €.
Bei Jugendinitiativen ohne eigene Rechtsform und bei freien Trägern fördern wir in Ausnahmefällen auf Antrag auch 100% der Beratungskosten (maximal 4.000€).
Rechenbeispiel: eine Kommune beauftragt eine Beraterin für die Entwicklung eines Jugendforums. Die Gesamtberatungskosten werden mit 5.000€ veranschlagt. Davon können 4.000 € über „Da geht noch mehr!“ abgerechnet werden, die restlichen 1.000€ bezahlt die Kommune selbst.
Antragstellung
Antragsberechtigt sind:
- Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (vgl. § 75 SGB VIII), insbesondere Jugendverbände, Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
- Jugendinitiativen, z.B. Selbsthilfegruppen oder lokale offene Jugendgruppen sowie selbstorganisierte Jugendarbeit (vgl. § 4a SGB VIII),
- Kommunen bei der Umsetzung von § 41a GemO
Die antragstellende Organisation/Jugendinitiative muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
Formales zur Antragstellung
- Es können nur Beratungen gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Antragsbewilligung noch nicht begonnen wurden.
- Anträge können nur im Antragsformular der Servicestelle gestellt werden.
- Projekte müssen bis spätestens 15.12.2023 abgeschlossen sein.
- Wir unterstützen gerne bei der Auswahl des*der Berater*in!
- Eine doppelte Förderung aus Landesmitteln ist nicht möglich.
Abrechnung und Folgeberatung
Formales zur Abrechnung
- Es können laufend Anträge gestellt werden, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Über die Anträge entscheidet eine Jury. Die nächste Jurysitzung findet im Februar 2023 statt.
- Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nach Prüfung des rechnerischen Verwendungsnachweises sowie der Dokumentation.
- Vorauszahlungen sind nur in Ausnahmefällen auf Antrag für Jugendinitiativen ohne eigene Rechtsform und freie Träger möglich; die Übernahme der Beratungskosten kann in diesem Falle auch direkt durch den*die Berater*in mit der Servicestelle vereinbart werden.
- Zwischenabrechnung sind im Ausnahmefall nach Vorlage eines Zwischenberichtes und einer Zwischenrechnung des*der Berater*in möglich. Es können maximal 80% der bewilligten Mittel vor Abschluss des Projekts abgerufen werden. Die restlichen 20% werden nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
- Zum Projektabschluss wird ein Evaluationsgespräch mit der Servicestelle geführt; das Gespräch ist Bestandteil der Förderung.
Folgeanträge
- Bewilligungen zu Folgeberatungen sind nur zu neuen Prozesszielen möglich.
- Bei inhaltlich begründeten Absagen kann, nach Überarbeitung des Antrages durch die Antragstellenden, ein Folgeantrag gestellt werden.
Hinweise zum Antrag
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg unterstützt Sie gerne bei den Vorüberlegungen zur Antragsstellung und steht für alle weiteren Fragen zur Verfügung.
Für Fragen zu Beteiligungsanlässen
Caroline Zielbauer
Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung
Landesjugendring Baden-Württemberg e.V.
Siemensstr. 11
70469 Stuttgart
Tel.: 0711 16447 27
Für Fragen zur Antragstellung und -abwicklung
Karoline Gollmer
Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung
Landesjugendring Baden-Württemberg e.V.
Siemensstr. 11
70469 Stuttgart
Tel.: 0711 16447 42