„Da geht noch mehr“

Wir fördern die professionelle Beratung für Jugend­beteiligungs­vorhaben

eine Frau schreibt etwas auf ein ModerationskärtchenDie Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg bezuschusst die externe Beratung für Beteiligungsprozesse, zum Aufbau von beteiligenden Strukturen oder für die Weiterentwicklung bereits bestehender Kinder- und Jugendbeteiligung mit bis zu 4.000,-€.

Eine Antragstellung ist laufend möglich, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Da das Förderprogramm ausläuft, müssen die geförderten Projekte bis zum 15.12.2023 abgeschlossen sein.

Mögliche Beratungsanlässe können sein:

  • rechtliche und inhaltliche Beratung von Jungendinitiativen;
  • in einer kulturellen Einrichtung soll ein Kinder- und Jugendbeirat gegründet werden;
  • für die Umsetzung des § 41a GemO will eine Gemeinde konkrete Beteiligungskonzepte und -formate finden;
  • ein Jugendverband oder Jugendtreff möchte neue Mitbestimmungs-Möglichkeiten entwickeln;
  • eine Jugendorganisation möchte an ihrer Beteiligungskultur arbeiten;
  • eine Schulsozialarbeiterin möchte mit einer Gruppe junger Menschen einen Engagementbereich für Mitschüler*innen organisieren;
  • Mobile Jugendarbeit plant im öffentlichen Raum mit jungen Menschen einen Beteiligungsprozess zur Gestaltung des Raumes.

Gegenstand der Förderung

  • Beratungen zu umfangreichen Einzelprojekten der Kinderbeteiligung und/oder Jugendbeteiligung;
  • Beratungen zum Auf- oder Ausbau bereits bestehender Kinder- und Jugendbeteiligung;
  • Beratungen im Bereich politische Beteiligung und Engagementförderung;
  • Beratungen zu alternativen Beteiligungsformen, z.B. bezogen auf innerverbandliche Beteiligung;
  • Beratungen, die auf die Vielfalt der zu beteiligenden Jugendlichen abzielen.
  • Die Beratung soll zu einer konkreten Formats- und/oder Struktur(weiter)-entwicklung führen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, melden Sie sich gerne bei Karoline Gollmer – die Kontaktdaten finden sich am Ende dieser Ausschreibung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die unmittelbaren Beratungskosten:

  • Honorare von Berater*innen
  • Fahrt- und Übernachtungskosten der Berater*innen

Nicht gefördert werden:

  • Moderation von Veranstaltungen und Durchführung von Veranstaltungen
  • Personalkosten der*s Antragstellenden
  • Veranstaltungen
  • Sachkosten

Höhe der Förderung

Gefördert werden höchstens 80% der Beratungskosten mit maximal 4.000,- €.

Bei Jugendinitiativen ohne eigene Rechtsform und bei freien Trägern fördern wir in Ausnahmefällen auf Antrag auch 100% der Beratungskosten (maximal 4.000€).

Rechenbeispiel: eine Kommune beauftragt eine Beraterin für die Entwicklung eines Jugendforums. Die Gesamtberatungskosten werden mit 5.000€ veranschlagt. Davon können 4.000 € über „Da geht noch mehr!“ abgerechnet werden, die restlichen 1.000€ bezahlt die Kommune selbst.

Antragstellung

Antragsberechtigt sind:

  • Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (vgl. § 75 SGB VIII), insbesondere Jugendverbände, Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
  • Jugendinitiativen, z.B. Selbsthilfegruppen oder lokale offene Jugendgruppen sowie selbstorganisierte Jugendarbeit (vgl. § 4a SGB VIII),
  • Kommunen bei der Umsetzung von § 41a GemO

Die antragstellende Organisation/Jugendinitiative muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.

Formales zur Antragstellung

  • Es können nur Beratungen gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Antragsbewilligung noch nicht begonnen wurden.
  • Anträge können nur im Antragsformular der Servicestelle gestellt werden.
  • Projekte müssen bis spätestens 15.12.2023 abgeschlossen sein.
  • Wir unterstützen gerne bei der Auswahl des*der Berater*in!
  • Eine doppelte Förderung aus Landesmitteln ist nicht möglich.

Abrechnung und Folgeberatung

Formales zur Abrechnung

  • Es können laufend Anträge gestellt werden, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Über die Anträge entscheidet eine Jury.
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nach Prüfung des rechnerischen Verwendungsnachweises sowie der Dokumentation.
  • Vorauszahlungen sind nur in Ausnahmefällen auf Antrag für Jugendinitiativen ohne eigene Rechtsform und freie Träger möglich; die Übernahme der Beratungskosten kann in diesem Falle auch direkt durch den*die Berater*in mit der Servicestelle vereinbart werden.
  • Zwischenabrechnung sind im Ausnahmefall nach Vorlage eines Zwischenberichtes und einer Zwischenrechnung des*der Berater*in möglich. Es können maximal 80% der bewilligten Mittel vor Abschluss des Projekts abgerufen werden. Die restlichen 20% werden nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
  • Zum Projektabschluss wird ein Evaluationsgespräch mit der Servicestelle geführt; das Gespräch ist Bestandteil der Förderung.

Folgeanträge

  • Bewilligungen zu Folgeberatungen sind nur zu neuen Prozesszielen möglich.
  • Bei inhaltlich begründeten Absagen kann, nach Überarbeitung des Antrages durch die Antragstellenden, ein Folgeantrag gestellt werden.

Hinweise zum Antrag

Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg unterstützt Sie gerne bei den Vorüberlegungen zur Antragsstellung und steht für alle weiteren Fragen zur Verfügung.

Für Fragen zu Beteiligungsanlässen

Caroline Zielbauer

Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung
Landesjugendring Baden-Württemberg e.V.
Siemensstr. 11
70469 Stuttgart

Tel.: 0711 16447 27

Mail: zielbauer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de

Für Fragen zur Antragstellung und -abwicklung

Karoline Gollmer

Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung
Landesjugendring Baden-Württemberg e.V.
Siemensstr. 11
70469 Stuttgart

Tel.: 0711 16447 42

Mail: gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de