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Kommunalwahlen: Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren

Am 09. Juni 2024 werden die Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden, Ortschaftsräte in 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung sowie Kreistage in den 35 Landkreisen gewählt.

Mit der Änderung des Kommunalwahlrechts, die der baden-württembergische Landtag am 29. März 2023 beschlossen hat, wurde nicht nur das passive Wahlalter für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von 18 auf 16 Jahre, sondern auch das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bürgermeisterin oder Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre abgesenkt.

Damit diese neue Möglichkeit der politischen Partizipation von möglichst vielen jungen Menschen genutzt wird, hat die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung BW sich einiges einfallen lassen:

Für junge Kandidierende gibt es auf dieser Seite alle Informationen und ein Vernetzungsangebot zu anderen jungen Kandidierenden in ganz Baden-Württemberg
Engagierte junge Teamer*innen erklären und informieren lebensnah rund um die Kommunalwahlen kostenfrei in Organisationen und Einrichtungen. Buchbar sind diese hier.
Mehr als 25 Unterstützer*innen haben sich einem breiten Bündnis „Bündnis junge Kommunalwahl ’24“ angeschlossen. Hier gehts zur Pressemitteilung.

Fragen rund um die Kommunalwahl beantwortet Karoline Gollmer.